"..wir sind nicht verantwortlich und können den Kundinnen nicht verbieten fremde Fotos für ihre Werbung zu verwenden.." - könnten sie sehr wohl. Wollen sie aber nicht. Die können noch ganz anderes.

Sie können es kaum durchsetzen, siehe meine Ausführungen unten.
Die Frage mag lauten, ab wann ist ein Portal für seine Inhalte verantwotlich? Ein Inserat in Ricardo mit den offiziellen Bildern von Apple eines MAC's ist rechtlich vielelicht nicht ganz das gleiche (aber fast). Ein  Portal wo Jungeschutz spielen soll, Personen Kommentare zum Angebot schreiben können, wo Klicks gezählt und Inserate herum manövriert und verknüpft werden, ist da aber keine 'Mitverantwortung vorhanden für das was da publiziert wird? Moralisch, ethisch und rechtlich?

Erst mal, ich bin kein Anwalt, das ist folglich keine rechtliche Beratung.
Rechtlich dürfte da zumindest teilweise das (im schweizerischen Recht meines Wissens nicht genau definierte) Providerprivileg gelten. Das heisst der Überbringer ist nicht verantwortlich für die Inhalte Dritter die er nur transportiert. Die Post ist ja auch nicht haftbar, wenn jemand via Postverkehr eine strabare Handlung begeht (Drogenversand, Erpresserbrief, etc...).
Nun ist and6 wie ricardo ein Betreiber einer Plattform und kein reiner Zugangsprovider (wie z.B. Sunrise oder Salt). Trotzdem dürften sie für Urheberrechtsverstösse und falsche Produktversprechungen nicht haftbar sein. Der Tagesanzeiger ist auch nicht haftbar für falsche Versprechen in der Werbung, und er wird auch nicht prüfen ob das Bild einer Werbeanzeige ordentlich lizenziert ist.

Technisch bzw. wirtschaftlich ist so eine Prüfung kaum umsetzbar, man kann in solchen Fällen fast nur auf Meldungen reagieren. Und auch im Falle einer Meldung ist es schwierig korrekt zu handeln. Wenn man einfach Inhalte auf Zuruf hin abstellt, macht man sich gegenüber der anderen Seite angreifbar. Wie will ein Portalbetreiber wissen, ob Bilder nicht doch lizenziert sind? Und in der Branche dauert es nicht lange bis der erste Teilnehmer auf die Idee kommt, Wettbewerber mittels falscher Meldungen offline zu nehmen.
Kunden könnten Schadenersatz verlangen, wenn Anzeigen unrechtmässig entfernt werden.

Wo and6 reagieren muss sind richterliche Anordnungen, den Weg wird aber kaum jemand gehen. Bei offensichtlich strafbaren Inhalten (verbotene Inhalte) müssen sie meines Wissens auch reagieren, sobald Sie davon Kenntnis haben. Es ist auch für einen Laien einfach, einen erigierten Penis zu erkennen, aber wie will man Lizenzfragen klären?

Moralisch oder ethisch kann man das sicher anders sehen, aber man wird dabei auf die oben ausgeführten rechtlichen Probleme stossen. Man kann sich da mittels AGB sicher etwas absichern, aber mit zu strenger Prüfung (Ausweiskopie, Selfie mit bestimmten Text zur Verifikation, etc.) reduziert man die Kundenbasis bei den Inserenten.
Bei verifizierten Inseraten sollte der Anbieter strenger prüfen, aber eine generelle Fakeprüfung ist schlichtweg nicht realistisch.
Ich wünsche mir natürlich auch dass es keine falschen Fotos und falschen Versprechen hat, aber das wird kaum passieren.