Dann wäre es allenfalls ein Fall für die Justiz. Du kannst heute jemanden schon wegen Beleidigung anzeigen.

Und wen soll man anzeigen? Die Seite hat kein Impressum, obschon das eigentlich gesetzlich vorgeschrieben wäre. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verlangt von den Betreibern von Websites klare und vollständige Angaben über deren Identität.
Nochmals, die Domain ist nicht der einzige Ermittlungsansatz. Die Seite schaltet Werbung, jemand zahlt die Werbung, das Geld fliesst auf ein Konto. Es gibt einen Twitter-Account, da kann man auch ansetzen.

Das stimmt. Eine solche Untersuchung einzuleiten ist jedoch sehr aufwendig und kostenintensiv. Das kann/will sich keine Privatperson leisten. Und die Behörden werden von sich aus nicht handeln, da ST dann doch ein zu kleiner Fisch ist. Genau diesen Umstand nützt der Seitenbetreiber schamlos aus.