Das hat nichts mehr mit Zensur zu tun, sondern mit Rufmord!
Dann wäre es allenfalls ein Fall für die Justiz. Du kannst heute jemanden schon wegen Beleidigung anzeigen.
Wenn du recht hättest, wäre sexy-tipp schon lange gesperrt. Aber leider ist das bei dieser Konstellation fast unmöglich (TO-Server sind juristisch ziemlich unangreifbar).
Nochmals, die Domain ist nicht der einzige Ermittlungsansatz. Die Seite schaltet Werbung, jemand zahlt die Werbung, das Geld fliesst auf ein Konto. Es gibt einen Twitter-Account, da kann man auch ansetzen.