Diesmal bringst Du aber mit Deinen Beispielen die Sache durcheinander.
Du bringst Beispiele, bei denen ein Kaufvertrag entsteht, bei dem man sich nach Übergabe des Objekts nicht mehr sieht. Klar muss da sofort b zahlt werden.
Ich gehe einmal ins Reisebüro buche die Reise und dann sehen wir uns (im Prinzip) nicht mehr.
Das Gleiche gilt für den Autokauf.

Dsa spielt doch keine Rolle. Bezahlt wird zuerst 😉. Zudem: Eine mündliche Abmachung zwischen Gast und Erotikdienstleisterin ist auch ein rechtsgültiger Vertrag. Klar - im Nachhinein ist er schwer beweisbar.

Aber stell dir mal vor, was passiert, wenn im Paysex immer erst nachher bezahlt werden müsste. Da würden viele Gesellen im Nachinein behaupten, es habe ihnen nicht gefallen - auch wenns toll war.