Antwort auf Beitrag 83312
Also zum Gesetz kann ich nur sagen das es offiziell ist.
Wenn du beweisen kannst anhand der Chats das sie nicht erschien ist super.
Aber sie konnte es auch umdrehen und sagen du bist nicht erschienen.
Achtung!!!
Ja die Frauen haben bereits viele Rechte und dürfen die Diener belangen indem sie einen Termin ausmachen aber nicht erscheinen da dürfen die Frau wegen dem Gesetz eben ihr Geld fordern.
Beispiel du buchst eine Dame für einen Hausbesuch , sie erscheint, bist aber nicht zufrieden weil es mit den Fotos nicht so übereinstimmte, sie evtl wieder weg schickst, Achtung, da darf sie zur Polzei und das Geld sofort einfordern.
Prostution ist NICHT mehr sittenwidrig.