Antwort auf Beitrag 80504
@Sandro2203
1.Theoretisch hat sie Anspruch auf die Entschädigung für die reservierte Zeit, wenn sie nachweisen kann das sie diese Zeit extrra für dich reserviert hat und dabei Kunden abgewiesen hat. Aber es wird schwer sein für die Dame, dies zu Beweisen, Aussage gegen Aussage. Ich nehme nicht an, das sie das Gespräch aufgezeichnet hat.
2. Auch wenn sie ein Kolege hat, der bei der Telekominiktionstelle arbeitet, würde er die Adresse herausgeben, verstösst er gegen das Datenschutz Gesetzt und verliert seine Stelle - ein gefundenes Fressen für die Presse. Ist er bereit, dieses Risiko einzu gehen - ich denke nicht
3. Es ist eine Nötigung und keie Erpressung, und die ist strafbar :
(181 StGB wird wegen Nötigung bestraft, wer jemanden durch Gewalt, Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden) also muss die Polizei dem nachgehen. Und sie muss damit rechnen, das ihr keine Arbeitsbewilligung mehr erteilt wird.
Ich würde darauf nicht reagieren, weil sie den kürzeren zieht. Das ist nur eine Drohgebärde ohne Substanz.