Ihr habt etwas vergessen: Eine der grössten Social Media-Plattformen der Welt - nämlich Twitter - ist frei zugänglich und wird von fast allen Minderjährigen rege genutzt . Und dort findet man auch massenhaft harte Pornographie. In diesem Sinne ist der sogannnte Jugendschutz bei den .ch-Adressen ein Witz.
Das stimmt natürlich aus Sicht der Besuchers von Internetseiten. Aber es hilft dem Betreiber einer Seite mit einer .ch-Domain und einer Schweizer Adresse im Impressum wenig. Wenn er gegen die Regeln verstösst kriegt er es mit der Justiz tun tun.
Die Justiz erfährt von der SWITCH die Kontaktdaten des Inhabers der .ch-Domain. Falsche Kontaktdaten hinterlegen geht auch nicht, falls der Inhaber nicht erreicht werden kann, dann wird die Domain unter Umständen gelöscht.
Während der Pandemie wurden sogar einzelne .ch-Webseiten von Amtes wegen abgestellt. Ich frage mich wo da die rechtliche Grundlage war.
In Deutschland gab es aus der Politik früher mal Forderungen, dass erotische Inhalte erst ab 22 Uhr ausgeliefert werden dürfen, analog zum TV. Das ist im globalen Internet natürlich Blödsinn, aber es zeigt deutlich, wie sehr die Politik teilweise hinterherhinkt.