Wenn der Betreiber in der Schweiz ist, dann gilt Schweizer Recht. Ob man den dann natürlich identifizieren kann, das steht auf einem anderen Blatt.

Vielen Dank für die Präzisierung. Das ist natürlich absolut korrekt.
 
Das ist jedoch ein Grundsatzfrage: Es ist grundsätzlich eine schlechte Idee, wenn man in der Schweiz Content zugänglich machen möchte, welcher in der Schweiz einen verbotenen Zugang hat (Pornographie in der Schweiz nicht verboten. Es ist "nur" verboten diese an Minderjährige resp. Handlungsunfähige Personen zugänglich zu machen… stark vereinfacht gesagt).
 
Wenn man das aber möchte (z.B. Tube-Seiten), dann kann man als Schweizer so was auch betreiben, allerdings muss man den richtigen Rahmen dafür schaffen.
Es macht keinen Sinn einen Server in Amsterdam zu mieten, wenn man dann eine Schweizer Adresse hinterlegt. Hier gibt es dann alles... von Panama über Zypern über Vietnam bis Thailand. Alle mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen.
 
Die Zürcher CyberPol kann, im Gegensatz zu .ch-Adressen, nicht auf ICANN direkt untergeordnete (generische) Adressen zugreifen (z.B. com, net, org). Also korrekt: CyberPol kann den Betreiber «angehen» (solange es ein Schweizer ist) aber nicht, wie im Covid-Vorfall, die Seiten vom Netz nehmen, wenn es eine .com Adresse ist. Selbstversändlich kann CyberPol eine Meldung an die ausländischen Departemente machen. Ja nach Land (z.B. Amsterdam) werden diese direkt oder weniger direkt in die runde Ablage befördert.
 
Danach gilt es auch zu unterscheiden TLD vs. Content.
Auch wenn der frei zugängliche Content in der Schweiz verboten wäre, kann die Schweiz nicht den Holländer befehlen, die Daten auf deren Server vom Netz zu nehmen (ich beziehe mich natürlich auf legale Pornographie). Wenn die Daten jedoch auf einem Schweizer Server wären, dann kann CyberPol durchaus die Sperre/Löschung veranlassen.
Stellt Euch vor… Wenn die Schweiz über ausländische Server bestimmen könnte, dann käme das einer Internetzensur gleich und wir könnten dann auch kein Pornhub geniessen.
 
Auch hier beziehe ich mich auf legale Pornografie. Das würde natürlich anders aussehen, wenn es nachrichtendienstliche Daten wären oder noch schlimmer… illegale Pornografie (Stichwort Kinder).
 
Was ich mit meinem Post sagen wollte: .com-Adressen in Kombination mit Amsterdam sind für die Schweizer Behörden untouchable aber für die Schweizer Bevölkerung trotzdem erreichbar (solange es keine Glücksspiel-Seiten sind => Tatsächliche Internetzensur). Nicht aber der Betreiber, wie der Admin korrekt hingewiesen hat. Darum muss auch der Betreiber «flexibel» werden, damit man eine freizügigere Seite auch dem Schweizer Publikum verfügbar machen kann, was im Grundsatz nicht verboten ist. Siehe auch Tube-Seiten wie Pornhub, xnxx usw wie sie alle heissen…
Aber auch andere Schweizer Portal-Seiten, die vom Covid-Vorfall verschont geblieben sind. Die URLs lasse ich hier bewusst weg…
 
Natürlich gibt es Floskeln wie «bitte achte auf die Gesetze in Deinem Land»… aber eben: das sind Floskeln, die noch nie einen wesentlichen rechtlichen Impact hatten…