Der Acquirer, also derjenige, welcher für die Verarbeitung der Kreditkarten-Transaktionen verantwortlich ist (und oft auch das Kreditkarten-Terminal liefert), ist frei in seiner Preisgestaltung. Damit darf er Unternehmen in risikanteren Branchen (z.B. Rotlichtbetrieben) höhere Gebühren verrechnen.

Was hingegen die Rotlichtbetriebe nicht dürfen und trotzdem immer wieder tun, ist dem Gast einen Zuschlag für die Bezahlung der Erotik-Dienstleistung mit einer Kreditkarte (statt bar) zu berechnen.