Der Vermieter erlaubt es nicht? Normal wird die L Bewilligung ausgestellt mit der Adresse des Studios. Da hat der Vermieter nichts zu tun, und wenn sollte er es genau deklarieren, den in der Schweiz ist es Verboten, amtliche Ausweise zu vrkaufen. Sie braucht nur eine Benutzervereinbarung, eine Krankenkasse, mehr nicht.Ich habe viele L Bewilligungen beantragt für die Studios, wo ich die Administration gemacht habe und nie hat eine Frau mehr als Fr. 85.00 bezahlt. Da ich jeweils vom Studio bezahlt wurde,l musste das Girl keine weiteren Zahlung leisten für den Aufwand. Dem Stuiobetreinber nicht und mir auch nicht. Und wenn sie in einem anderen Studio gearbeitet hat und die Rechnungen zu uns kamen, habe ich sie jeweils weitergesendet - ohne zusätzliche kosten. Ich würde dem Girl raten, er dem Migrationsamt zu melden, dan wird der Vermieter zur Kasse gebeten.

MgG
Hexermeister