Ich glaube, der Begriff Betrug ist in solchen Fällen nicht zutreffend. Mag sein, dass du um eine Illusion betrogen wirst, aber das alleine ist nicht strafbar.

Ich bin kein Anwalt, aber das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hat ein paar Kandidaten
Artikel 3, Absatz 1:
Unlauter handelt insbesondere, wer:
Buchstabe b:
über sich, seine Firma, seine Geschäftsbezeichnung, seine Waren, Werke oder Leistungen, deren Preise, die vorrätige Menge, die Art der Verkaufs­veranstal­tung oder über seine Geschäftsverhältnisse unrichtige oder irre­füh­rende Anga­ben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt;
Falsche Fotos könnten da zutreffen, oder falsche Angaben über die angebotene Dienstleistung.

Buchstabe c:
unzutreffende Titel oder Berufsbezeichnungen verwendet, die geeignet sind, den Anschein besonderer Auszeichnungen oder Fähigkeiten zu erwecken;
Ich weiss nicht wo der Schutz von "Titel oder Berufsbezeichnung" beginnt, viele Frauen werben mit ausgebildeter "Gesundheitsmassage", "Tantramassage", "Thai-Massage" und haben keine Ahnung vom Massieren.

Buchstabe d:
Massnahmen trifft, die geeignet sind, Verwechslungen mit den Waren, Wer­ken, Leistungen oder dem Geschäftsbetrieb eines anderen herbeizuführen;
Werbung mit Fotos bekannter Pornostars kann zu Verwechslung führen. Inserate kopieren auch.

Fremde Inserate (Offerten) kopieren fällt vermutlich nicht unter Art. 5 Verwertung fremder Leistung
Unlauter handelt insbesondere, wer:
a. ein ihm anvertrautes Arbeitsergebnis wie Offerten, Berechnungen oder Pläne unbefugt verwertet;
b. ein Arbeitsergebnis eines Dritten wie Offerten, Berechnungen oder Pläne ver­wertet, obwohl er wissen muss, dass es ihm unbefugterweise überlassen oder zugänglich gemacht worden ist;
c. das marktreife Arbeitsergebnis eines andern ohne angemessenen eigenen Auf­wand durch technische Reproduktionsverfahren als solches übernimmt und verwertet.


Zum Thema "Falsche Versprechen in Erotikinseraten" gab es im 20 Minuten vor Jahren einen Artikel von einem Freier, der verlangte dass die Behörden deswegen eingreifen. Leider konnte ich den Artikel mit Google nicht finden. Wenn ich mich richtig erinnere, sahen die Behörenden damals keinen Verstoss gegen das Gesetz.

Ich glaube auch nicht dass eine Strafverfolgung viel hilft. Es gibt deutlich grössere Fische die ungeschoren davonkommen, dort sind die Staatsanwälte besser beschäftigt. Und viele der Frauen sind nur wenige Wochen in der Schweiz, die Verfahren dauern aber länger. Da ist die Frau weg bevor das Verfahren abgeschlossen ist.

Wir müssen bei den Inserante den Kopf einschalten. Bei "Hochglanzfotos" bin ich kritisch, wenn es nicht noch ein Selfie der Frau hat. Wenn die Wohnungseinrichtung auf den Fotos nicht europäisch ist, genauer hinschauen.
Schlechtes Fotoshop erkennt man auch. Es ist nicht so schwierig die Brüste grösser zu ziehen, oder die Taile schmaler. Aber es fällt auf, wenn der Türrahmen im Hintergrund der Frau mehr Kurven hat als Pamela Anderson.

Wenn die Frau vor Ort dann total anders aussieht als auf den Fotos (schlechter): Wieder gehen, und erklären wieso.


Artikel 7 ist übrigens auch spannend: Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen:Unlauter handelt insbesondere, wer Arbeitsbedingungen nicht einhält, die durch Rechtssatz oder Vertrag auch dem Mitbewerber auferlegt, oder berufs- oder orts­üblich sind.
Könnte ein Mitbewerber klagen, wenn ein Studio Frauen ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt und so die Preise drückt? Oder wenn es den Frauen hohe Gebühren für eine Arbeitsbewilligung abzieht?