Antwort auf Beitrag 14
zu Deiner Frage wegen der strafrechtlichen Belangung hier die Meinung eines Nichtjuristen:
- in der CH ist die Prostitution nicht verboten, das heisst weder das Anbieten noch das Erwerben sind strafbar.
- wenn Du es in der Oeffentlichkeit treibst, musst Du mit einer Anzeige [zum Beispiel wegen "Erregung öffentlichem Aergernis" (oder so ähnlich)] rechnen.
- Es gilt aber immer der Grundsatz: wo kein Kläger da gibt es keine Angeklagten. Wenn Du es also nicht gerade auf dem Trottoir treibst, sonder so, dass sich jemand zuerst Mühe geben muss, dass er was sieht, dann sollte es kein Problem geben.
- no risk - no fun --> viel Spass!!