Nein-das ist nicht normal bei Escorts! In 99,99% der Fälle handelt es sich bei solchen Vorauszahlungs-Aufforderungen um Betrug und Fake. Sehr beliebt sind in diesem Zusammenhang anonyme Bezahlmöglichkeiten wie Google-Pay etc..

Falls dir eine Frau ihre private Bankverbindung (IBAN-Nummer) gibt, dann könnte das Ganze ehrlich gemeint sein, da du sie ja bei Nichterfüllung ihrer Dienstleistung einklagen könnest. Seit einem neuen Bundesgerichtsurteil ist Prostitution ja kein "sittenwidriges" Geschäft mehr. D.h. der Liebeslohn kann eingeklagt werden (sowohl von der Prostituierten, als auch vom Kunden). Allerdings wäre ich auch da äusserst vorsichtig, denn wer geht schon wegen ein paar hundert Franken vor den Richter.