Swissunit schrieb:
Danke @ monster 🙂
Bitte zitiere korrekt, ich schrieb: FO/AO ist und bleibt eine strafbare Handlung, wenn sie zu einer Ansteckung führt.
es spielt sicher eine Rolle mit was man angesteckt wird, bei AIDS wird sich das Gericht an die Empfehlung des BAG halten. Das BAG hält FO (ohne FT) für harmlos.
Kennst du ein Urteil von einem CH-Gericht welche deine Behauptung stützt?