@Spektrum28
Das sind dieselben Fehlinformationen wie du als Natural + sexotico + claudio1 in den anderen Forum verbreitest.
Nur diejenigen die indirekt betroffen sind oder wieder öffnen dürfen bekommen nur bis 16. Mai Entschädigung.
Alle die weiterhin nicht öffnen dürfen aufgrund der Auflagen vom Bund (z.b. Erotikgewerbe), bekommen auch weiterhin Ersatzentschädigung bis der Bund ihr Gewerbe wieder erlaubt!
ALLES ANDERE WÄHRE JA .....

Hier ein Auszug aus dem Merkblatt für Corona Ersatzentschädigung für Selbstständige:
21 Wann beginnt der Anspruch auf die Entschädigung?
Der Anspruch beginnt am Tag, an dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, also frühestens am 17. März 2020. Das gilt auch für die Ent- schädigung für indirekt Betroffene im Härtefall, die der Bundesrat erst am 16. April beschlossen hat. Sie gilt ebenfalls rückwirkend ab dem 17. März 2020.
22 Wann endet der Anspruch auf die Entschädigung?
Der Anspruch endet, sobald die Massnahmen zur Bekämpfung des Co- ronavirus aufgehoben werden. Die Entschädigung für indirekt Betrof- fene im Härtefall wird für maximal zwei Monate ausbezahlt, also vom 17. März 2020 bis zum 16. Mai 2020.
(hier Alle Infos, Broschüren und Formulare der AHV Basel 
https://www.ak-bs.ch/covid-19/   )

[Anm. Admin: Persönliche Unterstellungen/Anmerkungen gelöscht]