Antwort auf Beitrag 65787
Zitat: "Mit der Erpressung hat sich der Mann strafbar gemacht, ebenso die Frau.". Stimmt. Mit dem Filmen hast du dich allerdings ebenso strafbar gemacht. Egal, was nun wie schwer wiegt. Ein Verstoss gegen das Gesetz bleibt ein Verstoss gegen das Gesetz.