Antwort auf Beitrag 65778
@renaldo
Ich verstehe auch nicht ganz, warum du dich urplötzlich so aufspielst und den Moralapostel raushängst🙂
Dass ich einen Fehler begangen habe (und doch: tatsächlich habe ich zum 1.Mal gefilmt) ist ja glasklar. Für das Gesetz ist es halt nun jedoch schlimmer, jemanden zu erpressen als jemanden heimlich zu filmen. Die Aufnahmen hätte ich ganz sicher nicht ins Netz gestellt, die wären für den "privaten Gebrauch" gewesen. Aber stimmt schon, woher will die Dame das wissen? Das kann man ja auch einfach so sagen...
Trotzdem hätten die Dame und ich uns anders einig werden können.
Und sorry: Ob es nun ihr Freund, Ehemann, Zuhälter, Putzmann oder ihr Professor war spielt doch absolut keine Rolle. Mit der Erpressung hat sich der Mann strafbar gemacht, ebenso die Frau. Punkt.
Ob du nun zu mir sagst "ja aber bist selbst schuld, denn du hast sie gefilmt" spielt für das Gesetz keine Rolle.
Habe mit Juristen, Polizisten geredet und alle haben bestätigt, dass es sich eindeutig um Erpressung handelt. Du darfst in der Schweiz niemanden dazu zwingen (völlig egal aus welchem Grund), dir Geld zu geben. Die Dame hätte anders handeln müssen (zBsp mich anzeigen, oder einfach die CHF 200 behalten und nach Hause gehen)
Aber angezeigt hätte sie mich sowieso niemals, dass sie selbst ja mit 99%iger Wahrscheinlichkeit illegal arbeitet. Hätte ich die Polizei zu diesem Zeitpunkt angerufen, wäre sie abgehauen.
Aber ja ich weiss--> hätte, wäre, würde....
Ich habe genau zwei Fehler begangen 1. Die Dame zu filmen 2.die Polizei nicht zu rufen
Und diese zwei Fehler habe ich mit CHF 500 bezahlt...
Aber das bringt mir nun auch nicht viel. Am besten ist es, ich schliesse damit ab.
Dir auch einen schönen Tag