@renaldo
Heimliches Filmen ohne Einverständnis ist strafbar, das weiss ich natürlich. Aber Straftaten, und das weisst du bestimmt auch, sind nicht alle gleichwertig untereinander:
Fakt ist nämlich, dass Erpressung (Offizialdelikt) ein viel höheres Strafmass nach sich zieht als heimliches Filmen (Antragsdelikt). Das hat mir die Polizei selbst bestätigt.

Ich habe mich bei der Dame, als sie mich erwischt hat, ja auch entschuldigt und gesagt, sie könne das bereits bezahlte Geld behalten obwohl nur 15-20 min vergangen waren und wir 60 min abgemacht hatten. Darauf ist sie nicht eingegangen und hat stattdessen ihren Mann/Zuhälter angerufen mit dem Wissen, dass der mich jetzt erpressen wird. DAS ist kriminell... Nochmals: Erpressung bedeutet, jemanden  zu zwingen, etwas zu tun, was derjenige nicht tun möchte unter Androhung einer unliebsamen Konsequenz (zBsp. Gewalt wie in diesem Falle). 😀

Das Problem für mich ist nun, dass die Aufnahmen (darauf ist die Erpressung klar und deutlich zu hören) vor Gericht sehr wahrscheinlich keine Gültigkeit hätten, deshalb stünde dann Wort gegen Wort (weil die Dame mit ihrem Zuhälter dann behaupten würden, ich wäre einverstanden gewesen CHF 500 zu bezahlen so quasi als "Deal").

Meine Strafe wäre lediglich eine Busse ohne Eintrag. Wenn die jedoch ebenfalls verurteilt würden, gäbe es eine saftige Busse mit Strafregistereintrag für die Dame und ihren Zuhälter. Auch das wurde mir von der Polizei bestätigt.

Ich will hier bestimmt kein Mitleid, wollte euch bloss davor warnen (siehst du ja in meinem Titel).