Antwort auf Beitrag 58245
Eigentlich ja,
weil ist ein Vertrag zu Stande gekommen. Telefonische Verträge kann man aber widerrufen. Auch muss er beweisen können, dass Du gebucht hast.
Theoretisch kannst ihn wegen Belästigung anzeigen. Sagst Du nie gebucht. Schlussendlich muss ein Richter entscheiden. Grundsätzlich kannst davon ausgehen, dass gar nichts passiert. Ladama Escort ist so ziemlich der schlechteste Escort in der Schweiz. Würde es also nicht seht ernst nehmen. Aber entscheiden musst Du schlussendlich.