sparcos schrieb:
Eine kleine Google Recherche zu Themen die die Welt bewegen 🙂

"... In der Schweiz besteht keine allgemeine Ausweispflicht i.S. einer Pflicht, einen gültigen Ausweis zu haben, erst Recht nicht eine ständige Mitführungspflicht. Ausweispflichten können sich jedoch in bestimmten Situationen und für bestimmte Personengruppen aus den für diese anwendbaren Vorschriften ergeben (z.B. Fahrzeugführer [SVG], Asylbewerber usw.). Unabhängig von einer Ausweispflicht ist jedoch jedermann verpflichtet, Polizeiorganen auf Verlangen die Personalien anzugeben, Ausweise vorzulegen oder auf andere Weise seine Identität feststellen zu lassen (vgl. Art. 215 StPO; § 21 Abs. 2 PolG ZH vom 23.4.2007 [LS 550.1]; Art. 5 Allgemeine Polizeiverordnung Stadt Zürich vom 30. März 1977 [551.110]). D.h., dass eine Person, deren Identität zweifelhaft ist und die sich nicht durch die Vorlage von Ausweisen oder auf andere Weise sofort identifizieren kann oder will, notfalls zur weiteren Identitätsfeststellung auf den Polizeiposten verbracht werden kann (vgl. Art. 215 StPO; § 21 Abs. 3 PolG ZH; Hauser/Schweri/Hartmann, Schweizerisches Strafprozessrecht. 6. Auflage, Basel/Genf/München 2005, § 68 N 23a). Auch die Durchsuchung der Kleider, Fahrzeuge oder mitgeführter Gegenstände nach Ausweispapieren ist aufgrund der grundsätzlichen Pflicht zur Vorlage von Ausweispapieren ohne Durchsuchungsbefehl zulässig (vgl. § 35 lit. d PolG ZH; Weder, in: Donatsch/Hansjakob/Lieber (Hrsg.), Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO], Zürich/Basel/Genf 2010, Art. 215 N 18).

Gemäss § 45 PolG ZH belegen uniformierte Polizeibeamte ihre Berechtigung zu Amtshandlungen durch das Tragen der Uniform, Zivilpolizisten durch Vorzeigen des Polizeiausweises. Soweit es die Umstände zulassen, sind auch Namen und Dienststelle bekannt zu geben. Gemäss Art. 6 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Zürich sind polizeilich Angehaltene berechtigt, Name und Diensteinteilung, von Polizeibeamten in Zivil überdies Einsicht in deren Dienstausweis zu verlangen...."

Und zum Thema Privatsheriffs:

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[FONT=Verdana]".... Immer öfters sind uniformierte Personen anzutreffen, die keine PolizistInnen sind. Es sind Angestellte von privaten Überwachungsfirmen (Protectas, Securitas). Diese haben nicht mehr Rechte als wir. Erwischen Dich die Privatsheriffs bei einer Straftat (z.B. Drogendeal, Diebstahl, etc.) dürfen sie Dich festhalten. Sie müssen Dich aber sofort der Polizei übergeben.

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Sie dürfen NICHT:

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[SIZE=2]Von Dir einen Ausweis verlangen, Dich befragen und durchsuchen, Dich abtasten, Deine Taschen durchsuchen, Dich nach Name und Wohnsitz fragen, Dir Sachen wegnehmen...."[/SIZE]

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[SIZE=2]So und jetzt wo auch das geklärt ist können wir die sinnlose Eskalation von Kommentaren und Beschimpfungen endlich einstellen und uns weiter dem Blasen, Wixen und Ficken widmen. Wie schön, dass ich gestern meinen ersten Freiluft-Blowjob geniessen konnte 🙄[/SIZE]

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Ja, und wenn du eine bestimmte Dienstleistung möchtest (eben zum Beispiel ein Porno Kino, Zutritt ab 18 oder Alkohol kaufen) musst du belegen können, dass du das Alter erreicht hast. Kann also schon sein - aber ich denke, nur in bestimmten Fällen - das zeigt ja auch die Reaktion vieler häufiger Besucher... Ich bin zwischendurch in Bern anzutreffen, gehört übrigens zur gleichen Gruppe (Ciné 6) - und hatte noch nie Probleme.

Und an die andern, welche sich da frisch und fröhlich angeifern - hört doch auf - ich will erotisches lesen, nicht solchen Bruch...