Antwort auf Beitrag 28238
@Alexandro Du verstehst den Begriff "Gesetzeslücke" wohl etwas falsch. Wenn es für etwas was Dich stört noch kein Gesetz gibt, ist dies keine Gesetzeslücke!!!! Fakt ist, nach aktuellem Gesetzt is SEX ab 16 Jahren erlaubt und basta... da gibt es keine Lücke oder sonstwas. Eine Gesetzteslücke wird erst dann entstehen wenn man Prostiution unter 18 Jahren verbieten würde (D.h. ein Gesetz welches Prostiution erst ab 18 Jahren erlaubt), dedoch Sex ab 16 Jahren weiterhin erlaubt bleibt.... Denn hier würde sich die "Lücke" auftun ab wann Sex als Dienstleistung angeschaut werden darf... denn dann wird Sex mit einer 16 Jährigen immer noch erlaubt sein, sie darf aber einfach nicht dafür bezahlt werden. Tja, wenn jetzt aber ein 21 jähriger eine 17 jährige Freundin hat welcher er evtl. sogar die Freizeitaktivitäten bezahlt (Ausgang, Disco, Kleider) wei man dies eben mit Freundinnen so macht.... ist das dann als Entgeltung für Sexuelle Dienstleistungen anzuschauen? gruss URs PS: Meine gesamten Rechtschreibevehler vermache ich derm Verein für deutsche Rechtschreibung