Falsch. Einfach mal hier nachlesen:
SR 311.0 Art. 197 4. Pornografie (Schweizerisches Strafgesetzbuch)Zitat:
"1.
Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Wenn du unzensierte Bilder im freien Bereich veröffentlichst, dann tust du genau das. Es gibt mittlerweile mehr als genügend Urteile, die das bestätigen. Auch der Kiosk darf keine Magazine ausstellen, auf welchen einem auf dem Cover ein fickendes Pärchen entgegenblinzelt.
Was die Links angeht: Sofern deine Links mindestens mit dem Schweizer Gesetz (oder abwärts) "kompatibel" sind, so kannst du natürlich ohne Probleme dorthin verlinken.
Ansonsten hier noch ein persönlicher Rat: Es gibt eine Webmasterszene in der Schweiz, die weiss, wovon sie spricht. Man sollte als Greenhorn nicht meinen, man habe die Weisheit mit Löffeln gefressen. Ich kann dir garantieren, einige Screenshots und eine Meldung an die Kobik und du hast innert Monatsfrist eine Vorladung. Bevor man im Erotikbereich Webmaster werden will, sollte man zumindest das 1x1 davon lernen und dann mit der grossen Kelle anrühren.