Antwort auf Beitrag 21379
ööööh das klingt irgendwie seltsam und auch witzig🙂
Ich bin jetzt nicht ganz sicher, aber wenn ich das richtig verstanden habe ist die Rechtslage hier in der Schweiz so (ein Verwandter "versuchte" mir das zu erklären):
- In der Schweiz kann man keine Dienstleistung für Sex verlangen. Klingt eigenartig, ist aber so. Der Clou an der Sache ist aber der, dass die WG's in der ganzen Schweiz (da "Hurerei in der Schweiz immer noch nicht als anerkannter Beruf gilt), als Masseusinnen/Tänzerinnen registriert werden müssen. Somit lässt man sich als Freier "nur" massieren bzw etwas vortanzen 😉
- Jetzt ist es aber so, dass jede Dienstleistung ein Anrecht hat auf Entschädigung, wenn der Termin nicht Frühzeitig storniert bzw abgesagt wird. Z.B. wenn ihr einen Kurs besucht und nicht hingeht, bekommt ihr das Geld auch nicht zurück, wenn ihr nicht Frühzeitig absagt. Oder einen Termin beim Anwalt macht und ihr dann unentschuldigt nicht kommt usw. Somit hat auch eine Massöse dieses Anrecht.
- Und wisst ihr was? Ein Escortgirl ist sogar deswegen schon mal vor Gericht gegangen und hat recht bekommen. Begründung: Weil sie der Kunde nicht benachrichtigt hat und deshalb versetzt wurde, seien ihr finanzieller Schaden entstanden (Weg zum Kunden[Benzin o. Bahnticket] und verlust der Prämie[konnte keinen Ersatztermin wahr nehmen]).
Also irgendwie kann ich die 50 Fr als Vorkasse nachvollziehen. Aber auf der anderen Seite, würde ich persönlich diesen Deal nicht eingehen. Bis die Anzeige bei der Polizei läuft, ist die Dame schon längst über alle Berge.