Ist das auch für Schweizer Frauen die privat Kunden verwöhnen erforderlich? Für jede Stadt oder Kanton.
Die ausländerrechtlichen Meldepflichten entfallen. Die Einschränkungen bezüglich erlaubten Orten und Zeiten z.B. am Strassenstrich sind natürlich identisch. Die Regelungen von Steuerpflichten und Sozialversichungsbeträgen sind kantonal uneinheitlich.
Die Details kenne ich nicht, die Branche ist aber unglücklich mit dem Flickenteppich.